Greifvögel mit Schrot beschossen

Aktuell sind uns zwei Fälle von mit Schrot beschossenen Greifvögeln gemeldet worden. Die streng geschützten Tiere sind an den Verletzungen und deren Folgen verendet.

Rotmilan_fliegend | ©  Christoph Bosch
Der Rotmilan steht in Bayern in der zweithöchste Kategorie der Roten Liste unter "stark gefährdeten" Arten

Strafanzeige wegen Tötung eines streng geschützten Rotmilans

Schrotpatronen_illegale_Vogeljagd | © Heinz Tuschl
Schrotpatronen wurden in zwei aktuellen Fällen von illegaler Greivogeljagd eingesetzt

„Die meisten uns gemeldeten Opfer von Naturschutzkriminellen wurden vergiftet. Der in München aufgefundene Rotmilan ist einer der seltenen dokumentierten Fälle von illegalem Abschuss mit Schrot“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter für Naturschutz.

„Die Greifvögel sterben selten sofort an den Schussverletzungen, sondern verenden qualvoll nach einigen Tagen oder Wochen.“

Da die Tötung einer streng geschützten Greifvogelart eine Straftat darstellt, wird die Landeshauptstadt München im Fall des Rotmilans eine Strafanzeige stellen.

Bei der Aufklärung zweier Greifvogel-Abschüsse bittet die Polizei um Mithilfe

Mäusebussard | © Zdenek Tunka
Mäusebussarde unterliegen wie alle Greifvögel dem Bundesnaturschutzgesetz und dürfen weder gefangen noch getötet werden

Der Rotmilan wurde von der Feuerwehr am 19. Oktober lebend aufgegriffen und an die Klinik für Vögel, Kleinsäuger, Reptilien und Zierfische an der Universität München übergeben.

Dort konnten in einer Röntgenaufnahme drei Schrotpartikel festgestellt werden. Anhand des allgemein geschwächten Zustands des Rotmilans, seines schlechten Ernährungszustands und der schon fehlenden Eintrittswunden liegt der Schrotbeschuss nach Einschätzung der Veterinäre schon längere Zeit zurück. Der Greifvogel verstarb trotz medizinischer Versorgung kurz darauf.

Bereits im September ist der Abschuss eines Mäusebussards im Landkreis Freising vom Veterinäramt der Polizei gemeldet worden. Die Aufklärung illegaler Abschüsse von Greifvögeln ist schwierig, da die Tiere oft noch Tage und Wochen mit den Verletzungen überleben und der Fundort der Tiere meist nicht dem Ort des Abschusses entspricht.

Deshalb bitten LBV und GLUS um die Mithilfe der Bevölkerung: „Wer im südlichen Umfeld von München eine verdächtige Beobachtung gemacht hat, die zur Aufklärung der illegalen Abschüsse helfen kann, soll diese der Polizei melden“, so Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz.

Arbeitsgruppe zur Ermittlung gegen Naturschutzkriminalität gebildet

Arbeitsgruppe Greifvögel  | © M. Bohms Polizei Niederbayern
v.l.n.r.: LPD Werner Sika, Dr. Norbert Schäffer und Dr. Andreas Lindeiner vom LBV, Franziska Baur und Claus Obermeier von der Gregor-Louisoder Umweltstiftung, PP Manfred Jahn

Das von LBV und GLUS zur Bekämpfung von illegaler Wildtierverfolgung ins Leben gerufene Projekt „Tatort Natur“ gewinnt an Bekanntheit. Den Naturschützer*innen werden immer mehr Fälle insbesondere von tot aufgefundenen Greifvögeln gemeldet.

Auch der Druck auf die Politik wächst. Ein erster Erfolg ist, dass das Innenministerium den Auftrag zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Illegale Tötung von Greifvögeln“ an das Polizeipräsidium Niederbayern erteilt hat. In der Arbeitsgruppe arbeiten auch GLUS und LBV mit. Ihr Ziel ist es, die Ermittlungserfolge in Fällen von Naturschutzkriminalität zu verbessern.


Die Aufklärung illegaler Tiertötungen ist schwierig, deshalb hoffen LBV und die Gregor Louisoder Umweltstiftung auf Hinweise aus der Bevölkerung. „Spaziergänger, die einen toten Greifvogel, Eule, Storch und Reiher oder Fleischreste, Eier oder Geflügelteile auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten dies der Polizei und zusätzlich online unter www.tatort-natur.de melden“, erklärt Andreas von Lindeiner.

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