FAQ

Die häufigsten Fragen & Antworten

Wie kann eine Vergiftung nachgewiesen werden?

Eine Vergiftung kann nur durch Untersuchungen in einem Speziallabor, wie z.B. Ludwig-Maximilians-Universität Abt. Toxikologie und Pharmazie, festgestellt werden. Dort wird eine Gaschromatographie mit massenselektiver Detektion (GC/MS) nach saurer und alkalischer flüssig·flüssig-Extraktion und anschließender Methylierung durchgeführt, mit der organische Stoffe nachgewiesen werden können. 

 

Mehr unter: https://www.pharmtox.vetmed.uni-muenchen.de/tox_dienstleistung/index.html

Was ist das häufigste Gift und wie wirkt dieses?

Carbofuran: ein tödliches Nervengift

  • Den Carbamaten zugehörig, auch bekannt unter Furadan
  • Erhältlich in unterschiedlichen Aggregatzuständen: Liquide Form meist rötlich/pink; Granulatform meist bläulich/schwarz
  • Der weltweit am häufigsten in Giftködern nachgewiesene Giftstoff
  • Ein Insektizid, welches 2007/2008 in der EU verboten wurde (bereits der Besitz), jedoch noch immer online oder in anderen Ländern illegale erwerblich ist
  • Behält seine Wirksamkeit über Jahrzehnte, Verwendung von Altbeständen sehr wahrscheinlich
  • Für Mensch und Tier hochgefährliches Kontaktgift
  • Wirkt im Körper als Acetylcholinesterase-Hemmer
  • Folgen: akutes Herz-Kreislauf Versagen, Krämpfe, Erstickungstod
  • Schnelle Wirksamkeit: Opfer (häufig Aasfresser wie z.B. Rotmilane) liegen meist in Nähe des Köders, oft noch mit Nahrungsresten oder toten Insekten im/am Schnabel/Maul
Wie lange kann eine Vergiftung mit Carbofuran im Kadaver nachgewiesen werden?

Die Halbwertszeit im Boden ist knappe 2 Wochen. Im Kadaver wesentlich kürzer. Wenn relevante Teile, wie z.B. die Leber, eingefroren wurden, könnten ggf. noch Metaboliten des Giftes auch noch Jahre später nachweisbar sein. Solch nachträgliche toxikologische Untersuchungen halten wir jedoch nicht für zielführend, man kann sie nur noch als weiteres Bsp. für einen anderen aktuellen Fall nutzen.

Sind große Beutegreifer eine Gefahr für Menschen?

Als Beute kommen wir Menschen nicht in Frage.

Bären fressen zu einem hohen Prozentsatz vegetarisch: Nüsse, Beeren und andere Pflanzen. Hinzu kommen Aas, Kleintiere und Beutetiere aus opportunistischer Jagd, das heißt: Gelegenheit macht den Jäger.

Wolf und Luchs gehen gezielt auf die Jagd: Wölfe im Rudel (Einzelgänger notgedrungen alleine), Luchse alleine. Hauptnahrung der beiden ist hierzulande Rehwild.

Die wilden Verwandten von Teddy, Dackel und Stubentiger sind keine Schmusetiere. Aggressives Verhalten ist dennoch sehr selten bis nicht existent - bei der Überraschung während der Nahrungsaufnahme, bei der Jungenaufzucht oder bei Verletzungen ist es aber nicht auszuschließen. Tiere ohne Scheu vor dem Menschen versucht man zu besendern, zu vergrämen (z.B. mit Gummigeschoss) oder schießt sie mit einer speziellen Ausnahmegenehmigung als letztes Mittel.

Übergriffe auf Menschen sind in den letzten 30 Jahren nicht bekannt.

Fehlt den großen Beutegreifern bei uns nicht der geeignete Lebensraum?

Bär, Wolf und Luchs lebten in Mitteleuropa immer auch in vom Menschen besiedelten Gebieten, nicht nur in „Urwäldern“. Diese gibt es ohnehin schon lange nicht mehr bei uns. Ausgestorben sind die großen Beutegreifer bei uns nicht, weil ihr Lebensraum verschwunden ist, denn sie hegen nicht besonders hohe Ansprüche an diesen. Sie wurden gezielt geschossen, gefangen und vergiftet! Dank der strengen Schutzvorschriften wandern diese Tiere nun wieder ein. Natürlich brauchen sie Rückzugsraum (insbesondere für die Jungenaufzucht), Nahrung und nicht zuletzt unsere Akzeptanz. Viel befahrene Straßen sind eine Gefahr und ein Hindernis bei der Suche nach neuen Revieren und Partnern. Wildtiere kommen auch in die Nähe von Siedlungen, bleiben aber meist unbemerkt. Wolf, Bär und Luchs können In Deutschland und über die Ländergrenzen hinweg leben – wir müssen sie nur lassen.

Gibt es Probleme für Landwirtschaft und Jagd mit Bär, Wolf und Luchs?

In der Vergangenheit wurden diese Tierarten stark dezimiert oder ausgerottet, um wirtschaftliche Interessen einzelner Bevölkerungsgruppen zu schützen. Wolf, Braunbär und Luchs standen den Jagdinteressen und einer Intensivierung der Viehzucht im Wege. Sie waren auch geachtete Trophäen, für deren Abschuss es teils Belohnungen gab. Damals lag die Verfügungsgewalt über Wildtiere noch bei Grund- und Jagdrechtinhabern.

Dies ist heutzutage anders: Wildtiere sind Teil unseres nationalen Naturerbes und unterliegen strengen europäischen und nationalen Naturschutzrecht. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn Gefahr für den Menschen oder ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden besteht.

Für Bär, Wolf und Luchs sind Nutztiere (Jungtiere, Schafe, Kleintiere, Gehege-Wild) eine leichte Beute, wenn diese nicht professionell geschützt werden. Daher müssen die Beutegreifer so konditioniert werden, sich von ihnen fernzuhalten. Macht man es ihnen schwer oder unmöglich Nutztiere zu erbeuten, lernen sie diese Futterquelle zu vermeiden. Es gibt einige Maßnahmen: Herdenschutzhunde, Hirten, Elektrozäune etc.. Diese Prävention wird in den ausgewiesenen Förderkulissen zu 100 Prozent staatlich gefördert.

Werden dennoch Nutztiere getötet, bekommen die Besitzer eine Entschädigungszahlung. In Bayern sind dafür das Landesamt für Umwelt und der Ausgleichsfond Große Beutegreifer zuständig. 

Wenn große Beutegreifer im Gebiet sind müssen sich Viehbesitzer und Jäger umstellen. Vieh kann dann nicht mehr unbewacht eine Sommersaison allein umherstreifen. Beutetiere wie Rehe werden sicherlich vorsichtiger.

Reagieren wir rechtzeitig darauf mit vorbeugenden Maßnahmen (Herdenschutz) und angepasster Jagd, dann ist ein Nebeneinander möglich!

Wohin kann ich mich mit einem Ringfund wenden?

Meldungen eines beringten Vogels tragen wesentlich zum Erfolg so manchen, auch für den Naturschutz wichtigen Forschungsvorhabens bei. Trotzdem herrscht aber dann oft Ratlosigkeit: Wohin sind wenden, wenn man einen Ring oder ein totes Tier mit Ring gefunden hat?

Dafür gibt es eine zentrale Adresse: EURING, die europäische Koordinationsstelle für die wissenschaftliche Vogelberingung.

Für eine Meldung ist zunächst wichtig, ob es sich um einen Wildvogel oder um einen Vogel aus menschlicher Haltung handelt. Das verrät uns die Art der Beringung: Für die Beringung wildlebender Vögel – zum Beispiel für die Untersuchung von Zugwegen – werden Aluminiumringe in verschiedenen Bauformen und Farben verwendet.

Immer ist dort ein eindeutiges Erkennungsmerkmal, neben einer Nummer auch der Name und der Ort der Ausgabestelle eingeprägt, etwa „Vogelwarte Radolfzell Germania“ oder „Zool. Mus. Praha“, für „Zoologisches Museum Prag“.

Die Daten solcher Ringe können Sie in einem Online-Formular direkt eingeben - sie werden automatisch an die Ausgabestelle weitergeleitet. Das gleiche gilt für eine weitere Gruppe von Ringen: Farbige Ringe aus Metall oder Kunststoff, oft mit großen Buchstaben oder Ziffern, ermöglichen Wissenschaftlern, Vögel schon im Feld mit Fernglas oder Spektiv individuell zu erkennen.

Solche Ringe sind immer an einer Stelle offen und unterscheiden sich damit von den Ringen, mit denen Vögel aus Menschenhand – entkommene Käfigvögel oder Brieftauben –gekennzeichnet werden:

Letztere sind immer rundum geschlossen und tragen neben einer Nummer oft noch ein Kürzel für die zentrale Meldestelle für diese Ringe, z.B. „DV“ für den Verband Deutscher Brieftaubenliebhaber. Bei einem Ringfund derart beringter Tiere aus Menschenhand können Sie den Fund zwar nicht bei EURING melden, unter www.ring.ac sind aber zumindest die Kontaktadressen genannt, die hinter diesen Kürzeln stecken und die dann Ihre Mitteilung entgegennehmen.

Mehr über Vogelberingung

Ist es erlaubt einen Kadaver (Art im Jagdrecht verankert) bei Verdacht auf Straftat mitzunehmen?

„Ersatzvornahme“:

 

Ja, man darf in Bayern ein totes Tier mitnehmen, wenn man es innerhalb 3 Tage der Polizei meldet.

 

Das Bayerische Jagdgesetz legt unter Art. 56 „Ordnungswidrigkeiten“ unter Art. 2 Ziffer 12a Folgen­des fest:

„(2) mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig an Orten, an denen ihm die Jagdausübung nicht zusteht, Besitz an lebendem oder verendetem Wild oder an Fallwild und Abwurfstangen ... erlangt und diese Gegenstände nicht binnen drei Tagen entweder dem Revierinhaber (...) oder der nächsterreichbaren Polizeidienststelle abliefert oder den Sachverhalt anzeigt,“

 

Das Tierschutzgesetz wurde nach § 1 „aus Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ erstellt. Aus Erfüllung einer sozialethischen Pflicht her­aus ist es für jedermann gerechtfertigt, wenn nicht sogar geboten, verletzten oder kranken Tieren ein­schließlich verletztem oder angeschossenem Wild zu helfen, um ein längeres Leiden des Tieres zu vermeiden.

 

Ist die Polizei verpflichtet, den Fall aufzunehmen und sind die Strafbehörden verpflichtet, die Kosten der Untersuchungen (z.B. toxikologische Analyse) zu tragen?

Ja, nach § 163 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung sind die Polizeibehörden bei Vorliegen eines Straftatverdachtes verpflichtet, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Beweissicherung zu treffen.

Je schneller dies geschieht und umso professioneller die Tatortsicherung erfolgt, umso höher die Chance, dass z.B. der verwendete Giftstoff noch nachgewiesen werden kann und möglicherweise ein Täter dingfest gemacht werden kann.

Bei Giftverdacht (und auch Fallen) herrscht "Gefahr im Verzug" für die Bevölkerung (Menschen und Haustiere) und evtl. für die Umwelt (Gewässer, Boden, Pflanzen und natürlich Wildtiere). Somit sind Giftköder und Fallen unverzüglich professionell zu sichern.

Gelangt der Polizei ein entsprechender Sachverhalt zur Kenntnis und ergeben sich tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat begründen, so erfolgt regelmäßig Rücksprache mit der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft, durch die sodann nach Prüfung des Einzelfalles entsprechende Untersuchungen angeordnet werden können. Hierbei ist die Staatsanwaltschaft zunächst regelmäßig auch Kostenträger.

Wer ist die Aufklärung der Fälle zuständig?

In einigen wenigen Bundesländern werden besondere Fälle der Tötung von geschützten Wildtieren auch bei den Landeskriminalämtern bearbeitet, z. B. beim LKA Rheinland-Pfalz. Manchmal herrscht Verwirrung darüber, dass das nicht auch in Bayern der Fall ist. Nach Art. 7 Abs. 3 des Bayerischen Polizeiorganisationsgesetzes bearbeitet das Bayerische Landeskriminalamt nur Ermittlungsverfahren, die von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und dem Innenministerium in Einzelfall zugewiesen werden. Das sind in der Regel Großverfahren, Sonderkommissionen, etc. Ansonsten sind wir im Fachbereich Umwelt- und Verbraucherschutz unter anderem für Zentralstellentätigkeiten zuständig. Die Bearbeitung von Verfahren wegen illegaler Tötung von geschützten Wildtierarten fällt in Bayern in die Ermittlungszuständigkeit der Präsidien.

Motive der Taten

Neben Jagdkonkurrenz und Abwehr zum Schutz der eigenen Tiere, zählen wirtschaftliche Interessen und Trophäenjagd zu den Hauptmotiven.

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© Marcus Bosch

Methoden der Täter

Die Methoden zur Tötung sind so unterschiedlich wie die Täter selbst: Vergiftung, Fallen, Beschuss und Aushorstung bzw. das Entfernen von Gelegen oder ganzen Horstbäumen sind die Häufigsten.

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© GLUS

Betroffene Tierarten

Zu den am häufigsten betroffenen Tierarten zählen neben den prominenten Arten wie Luchse, Wölfe und Fischotter, vorallem Greif- und Eulenvögel. Kurze Steckbriefe liefern einen Überblick.

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© Rosl Rössner

Übersichts­karte

Übersichtskarte der uns gemeldeten Tatorte.

Veranstaltungen

Hier finden Sie aktuelle Events zum Thema "Naturschutzkriminalität".