Tödliche Fallen

Unter den modernen Aspekten des Tierschutzes ist die Fallenjagd heutzutage stark reglementiert. In Bayern sind Totschlag- oder Lebendfallen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Fallen, welche mit lebendigen Tieren beködert sind (z.B. Habichtfangkorb) sind streng verboten, ebenso Tellerfallen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Bayerischen Regelungenzur Fallenjagd:

www.jagd-bayern.de/jagd-wild-wald/jagdpraxis/fallenjagd/

© GLUS
Habichtfangkörbe dienen dem Lebendfang von Habichten.

Gefahr droht hier auch für Menschen oder Haustiere: schnappen die gezackten Metallbügel zu, können ganze Körperteile abgetrennt werden.

Obwohl §1 Tierschutzgesetz ganz klar verbietet, einem Wirbeltier grundlos Schmerzen oder Schaden zuzufügen, werden immer wieder illegale Fangeinrichtungen mit qualvoll verendeten Greifvögeln oder anderen unbeabsichtigten „Fehlfängen“ aufgefunden.

Nur Verwendung bestimmter Fallentypen illegal

© Zdenek Tunka
Greifvögel unterliegen einer ganzjährigen Schonzeit und sind streng geschützt (Foto: Mäusebussard)

Greifvögel unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht, haben aber aufgrund von EU-Naturschutzregelungen eine ganzjährige Schonzeit. Über die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind sie zudem streng geschützt.

Eine Ausnahme stellt Nordrhein-Westfalen da, wo Greifvögel nicht mehr dem Jagdrecht und nur noch dem Naturschutzrecht unterliegen.

Obwohl viele Arten gefährdet sind und keinerlei Schäden anrichten, sind sie manchen Jägern, Geflügelhaltern oder Taubenzüchtern immer noch ein Dorn im Auge. Neben dem Abschuss setzen die Täter vor allem auf Fallen.

Leider sind weder Besitz, noch Handel von Vogelfallen in Deutschland verboten. Nur die Verwendung bestimmter Fallentypen ist illegal und steht unter Strafe.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die häufigsten Fallentypen vor. Wenn Sie eines dieser Geräte in freier Natur finden, informieren Sie bitte die Polizei und machen Sie auf unserem Meldeformular Angaben dazu.

Rechtliches: §19 Sachliche Verbote

Das Bundesjagdgesetz legt die folgenden Regelungen zur Fallenjagd fest (Quelle: Deutscher Jagdverband)

(1) Verboten ist […]

2. d) auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;

[…]

5. b) Vogelleim, Fallen, Angelhaken, Netze, Reusen oder ähnliche Einrichtungen sowie geblendete oder verstümmelte Vögel beim Fang oder Erlegen von Federwild zu verwenden;

[…]

7. Saufänge, Fang- oder Fallgruben ohne Genehmigung der zuständigen Behörde anzulegen;

8. Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder aufzustellen;

9. Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, sowie Selbstschußgeräte zu verwenden; […]

Darüber hinaus haben die Länder einschränkende oder erweiternde Bestimmungen erlassen, welche detailliert hier zu finden sind: Fallenjagd in Deutschland 2017 (DJV.)

Die häufigsten Fallentypen

Drahtfalle

© Komitee gegen Vogelmord e.V.
Drahtgitterfalle

Zum Fang von Rabenvögeln sind Drahtfallen besonders gut geeignet - sie können aber auch zur Greifvogelverfolgung einsetzt werden. Die Fanggeräte verfügen über ein Abteil für ein lebendes Ködertier (z.B. Elster, Krähe oder Taube) und meist mehrere Fangabteile.

Diese sind mit Falltüren ausgestattet. Will ein Vogel zum Köder, gelangt er früher oder später in eines dieser Fangabteile und tritt dort zwangsläufig auf eine Art Wippe, die die Tür auslöst und zuschlagen lässt.

Der Vogel wird lebendig gefangen. Ein anderer Typ verfügt über einen reusenförmigen Eingang, der dem gefangenen Tier die Flucht verwehrt.

Habichtfangkorb

© Komitee gegen Vogelmord
Offener Habichtfangkorb

Habichtfangkörbe dienen dem Lebendfang von Habichten. Die Falle besteht aus zwei Metallbügeln, die mit einer Feder gespannt werden können. An den Bügeln ist ein Netz befestigt. Unter dieser Konstruktion ist ein kleines Abteil angebracht, in dem ein Lockvogel - meist eine Taube - Platz findet.

Entdeckt ein Habicht die Taube, versucht er, sie zu greifen. Landet er auf dem Abteil, berührt er dabei einen Auslösemechanismus, der die beiden Bügel über ihm zusammenschlagen lässt. Der Vogel sitzt dann von dem Netz eingeschlossen in der Falle.

Die gefangenen Vögel werden in der Regel erschlagen. Dieser Fallentyp ist doppelt tierquälerisch, denn neben dem Stress für den Greifvogel muss die Taube über Stunden hinweg mit dem "ärgsten Feind" auf engstem Raum verbringen.

Kofferfalle

© Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Kofferfalle

Kofferfallen werden v.a. zum Fang von Säugetieren eingesetzt, eignen sich aber auch zum Greifvogelfang. Hierfür wird ein Holzrahmen mit Drahtgeflecht überspannt und so aufgestellt, dass Tiere, die unter die Konstruktion gelangen, lebend gefangen werden.

Dieser Fallentyp ist fast überall erlaubt, muss aber zum Teil aus Tierschutzgründen verblendet sein (d.h. die gefangenen Tiere dürfen nicht hinausblicken können) und die Köder dürfen von außen nicht sichtbar sein.

Leiterfalle

© Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Leiterfalle

Leiterfallen ("Nordischer Krähenfang", "Nordische Massenfalle") sind sehr große, geräumige Einrichtungen, die auf den ersten Blick wie eine Voliere aussehen. Auf der Oberseite weisen diese Fallen eine längliche Öffnung auf, die einen Vogel zwar in das Innere gelangen lässt, er dann aber wie bei einer Reuse nicht wieder hinausfindet.

Die Öffnung ist immer mit Sprossen versehen und sieht wie eine Leiter aus, die auf der "Voliere" montiert ist. Im Inneren finden sich entweder Fleischköder oder lebende Ködertiere.

Mit diesen Lockvögeln lassen sich Greife ebenso wie Rabenvögel fangen. Das Verbot des Vogelfangs gilt auch für letztere, so dass dieser Fallentyp stets illegal ist.

Scherenfalle

Scherenfallen werden nicht primär zum Fang von Greifvögeln aufgestellt - Ziel des Jägers ist der Fang von Säugetieren wie Fuchs, Baum- oder Steinmarder.

Die Fallen sind aber im Prinzip geeignet, auch Greifvögel zu töten, weil die Köder in der Regel von außen sichtbar ausgelegt sind.

Es handelt sich um ein archaisches Gerät, mit dem das zu fangende Tier unter einem schweren Stein begraben und zerquetscht wird.

Weil aber viele Tiere nur verletzt werden, sind Scherenfallen in manchen Bundesländern, wie z.B. in NRW, verboten.

Schlagnetz

Einem Habichtfangkorb nicht unähnlich sind Schlagnetze. Sie bestehen aus zwei runden oder eckigen Bügeln, um die ein Netz gespannt ist.

Die Falle wird direkt auf den Boden gelegt und als Köder werden entweder Fleischköder (z.B. eine tote Taube oder ein Huhn) verwendet, oder eine lebende Brieftaube, die mit einer Schnur an den Füßen befestigt wird.

Sobald ein Greifvogel den Köder erreicht, berührt er einen Auslösemechanismus, der die Bögen zusammenschlagen lässt und den Vogel lebend fängt.

Tellereisen

© Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Mäusebussard ist mit dem Bein in einem Tellereisen gefangen

Auf einem für Greifvögel einsehbaren Bereich (z.B. Dach von einem Taubenschlag) wird diese brutale Falle aufgestellt und mit Fleisch beködert. Sobald ein Vogel den Fleischköder greift, betätigt er damit den tellerförmigen Auslösemechanismus, der zwei gezähnte Metallbügel nach oben schnellen lässt.

Der Vogel wird mit den Beinen gefangen, die bei dem Vorgang völlig zerschmettert werden. Manchmal wird dieser Fallentyp auch auf Pfählen montiert, auf denen die Greife gerne ruhen. Sie sind dann nicht beködert - die Vögel geraten praktisch zufällig in die Falle.

Die Verwendung von Tellereisen ist in Deutschland verboten - auch zum Fang von Säugetieren. Erlaubt sind weiterhin Abzugeisen, bei denen der Fangmechanismus nicht auf Druck, sondern Zug auslöst.

Ein Tier wird damit nicht an den Beinen gefangen, sondern am Kopf und damit mit größerer Wahrscheinlichkeit sofort getötet. Diese Fallen müssen aber grundsätzlich in einem "Fangbunker" versteckt und damit unzugänglich für Vögel oder Menschen sein.

Werden Abzugeisen verbotswidrig offen aufgestellt, können damit Greifvögel gefangen werden!

Vergiftung

Für die Täter ist diese Methode recht sicher, denn sie müssen – im Gegensatz zu der Verwendung von Fallen – nicht regelmäßig zum Tatort zurückkehren und bleiben so eher unentdeckt.

Weiterlesen

© LBV

Beschuss

Beschuss ist eine weitere gängige Methode zur Beseitigung unerwünschter Tiere.

Weiterlesen

© Privat

Störung der Brut

Damit der Bestand gefährdeter Greifvögel gestärkt werden oder stabil bleiben kann, sind erfolgreiche Bruten entscheidend. Vogelarten reagieren während der Brutzeit empfindlich auf Störungen jeglicher Art. 

Weiterlesen

© Zdenek Tunka

Übersichts­karte

Übersichtskarte der uns gemeldeten Tatorte.

FAQ

Für Jäger, Polizei, Naturschutzbehörden und Privatpersonen.

Events

Hier finden Sie aktuelle Events zum Thema "Naturschutzkriminalität".