Beschuss

Leider ist der Abschuss von Wildtieren trotz einer ganzjährigen Schonzeit immer noch weit verbreitet. Besonders häufig wird der Beschuss mit Schrotmunition festgestellt. Bekannt geworden sind aber auch zahlreiche Fälle, in denen Greifvögel oder andere geschützte Arten mit Luftdruckwaffen und in einigen Fällen sogar mit Einzelgeschossen getötet wurden.

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Erschossener Schwarzstorch im Allgäu 2018

Röntgenbilder liefern Beweise

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Röntgenbild des Fußes eines toten Greifvogels bei Cham 2017

Insbesondere beim Beschuss mit Schrot ist die Schussverletzung bei großen Vögeln äußerlich oft nur schwer oder gar nicht zu erkennen.

Charakteristische Schäden in den Federn können jedoch einen ersten Hinweis liefern.

Der einwandfreie Nachweis von Schrotpellets oder größeren Projektilen in einem Vogelkörper gelingt jedoch am besten durch die Anfertigung eines Röntgenbildes. Dieses kann in den meisten Tierarztpraxen oder vom Veterinäramt angefertigt werden.

Beim Beschuss mit großkalibrigen Waffen kommt es vor, dass die Geschosse den Körper durchschlagen und keine kompletten Projektile mehr nachweisbar sind.

In diesem Fall geben eine Eintritts- und eine Austrittsöffnung erste Hinweise. Oft lässt sich zusätzlich auf einem Röntgenbild der Bleiabrieb der Kugeln im Bereich des Schusskanals nachweisen.

Fallen

In Bayern sind Totschlag- oder Lebendfallen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Fallen, welche mit lebendigen Tieren beködert sind (z.B. Habichtfangkorb) sind streng verboten, ebenso Tellerfallen. 

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Vergiftung

Für die Täter ist diese Methode recht sicher, denn sie müssen – im Gegensatz zu der Verwendung von Fallen – nicht regelmäßig zum Tatort zurückkehren und bleiben so eher unentdeckt.

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Störung der Brut

Damit der Bestand gefährdeter Greifvögel gestärkt werden oder stabil bleiben kann, sind erfolgreiche Bruten entscheidend. Vogelarten reagieren während der Brutzeit empfindlich auf Störungen jeglicher Art. 

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Übersichts­karte

Übersichtskarte der uns gemeldeten Tatorte.

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