Vergiftung

Das Ausbringen von mit Gift präparierten Ködern ist eine besonders heimtückische, aber auch die mit Abstand am häufigsten nachgewiesene Methode beim Töten geschützter Wildtiere. Für die Täter ist diese Methode recht sicher, denn sie müssen – im Gegensatz zu der Verwendung von Fallen – nicht regelmäßig zum Tatort zurückkehren und bleiben so eher unentdeckt.

© LBV
Vergifteter Uhu mit einem präparierten Huhn daneben

Die Verwendung von Gift zur Bekämpfung von Greifvögeln oder anderen Wildtieren ist in manchen Jagdrevieren oder in der Nähe von Taubenzüchtern leider noch immer aktuell.

Was Sie auf dieser Seite finden:

Verwendete Giftstoffe

Besitz- und Anwendungsverbote

Der typische Gift-Tatort

Was tun bei Verdacht auf Vergiftung?

Achtung Lebensgefahr!

Die Giftanalyse

Vorsicht vor "Gifteiern"

© Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Vergiftete Hühnereier und Schlachtabfälle ausgelegt auf einem Acker

Vorsicht ist geboten, bei einzeln in der Landschaft abgelegten Tauben, Kaninchen, Hasen, Fleischstücken oder Hühnereiern - hierbei könnte es sich um Giftköder handeln. Das Auslegen von Fleischresten und Schlachtabfällen ist bei der Jagd weit verbreitet und nicht grundsätzlich verboten.

Diese Luderplätze sollen Wildschweine und Füchse anlocken. Deshalb befindet sich in der unmittelbaren Nähe zu solchen Futterplätzen auch stets ein Hochsitz.

Wenn jedoch die Absicht besteht, Wildtiere zu vergiften, werden kleine Wildtiere/deren Körperteile bzw. Innereien mit Gift gefüllt. Dieses liegt oft als dunkles Granulat oder pinke Flüssigkeit vor, ist manchmal auffällig gefärbt und riecht chemisch.

"Gifteier" sind Hühnereier, die einen auf den ersten Blick unauffälligen Silikonpfropfen aufweisen und meist mit Carbofuran befüllt wurden.

Desweiteren sind natürlich auch Giftköder oder z.B. mit Rasierklingen befüllte Fleischstücke, welche gezielt von Hundehassern ausgelegt wurden, leider an der Tagesordnung.

Speziell für Hundehalter verweisen wir auf den Giftköder-Radar: www.giftkoeder-radar.com

Verwendete Giftstoffe: Carbofuran und Aldicarb

© Franz Wagner
Vergiftete Rohrweihe neben einem mit Carbofuran präparierten Fleischstück

Der weltweit am häufigsten in Giftködern nachgewiesene Giftstoff ist Carbofuran, gefolgt von dem sehr ähnlichen Aldicarb. Sowohl Carbuforan als auch Aldicarb sind starke Nervengifte und gehören zur Stoffgruppe der Carbamate. Beide wurden im gewerblichen Pflanzenanbau als Insektizide eingesetzt.

Der Wirkungsmechanismus beider Substanzen beruht auf einer Hemmung des Enzyms Acetylcholinesterase, was zur Anhäufung von Acetylcholin in den postsynaptischen Membranen führt.

Vergiftete Tiere sterben an einem akuten Herz-Kreislauf-Versagen.

Zusammenfassung Carbofuran:

  • Ein Insektizid (besser bekannt als "Furadan"), welches 2008 in der EU verboten wurde, jedoch noch immer online oder in anderen Ländern erhältlich bzw. noch in vielen Kellern gelagert
  • Für Mensch und Tier hochgefährliches Kontaktgift
  • Folgen: akutes Herz-Kreislauf Versagen
  • Wirkt sehr schnell: Aasfresser liegen meist in Nähe des Köders, oft noch mit Nahrungsresten oder Insekten im/am Schnabel/Maul

Besitz- und Anwendungsverbot

Die Anwendung von Carbofuran ist in der Europäischen Union seit dem 13. Dezember 2008 verboten (Entscheidung der Europäischen Kommission Nr. 2007/416/EG vom 13. Juni 2007).

Die Anwendung von Aldicarb ist in Deutschland bereits seit 1993 untersagt. In der EU ist die Anwendung von Aldicarb seit dem 31. 12. 2007 verboten (Entscheidung des Rates der Europäischen Union Nr. 2003/76/EG vom 18. März 2003).

Vertrieb, Verkauf und Besitz von Aldicarb und Carbofuran sind in Deutschland nach dem Chemikaliengesetz strafbar. Bis zum Verbot ist Carbofuran in Europa hauptsächlich als blauviolettes Granulat unter den Handelsnamen Furadan, Pillarfuran oder Yaltox vertrieben worden.

Aldicarb ist u.a. unter den Handelsnamen Temik und UC 21149 auf den Markt gebracht worden.

Weitere Giftstoffe


Parathion (E 605)

Ein weiterer, bei Vergiftungsfällen regelmäßig nachgewiesener Giftstoff ist Parathion, das früher häufig unter dem Handelsnamen E605 als Insektizid eingesetzt wurde. Die Anwendung oder Abgabe von Parathion enthaltenden Pflanzenschutzmitteln sind in der EU seit Februar 2003 (Richtlinie 91/414/ EWG in Verbindung mit der Entscheidung der Europäischen Kommission Nr. 2001/520/EG) nicht mehr erlaubt.

 

Promecarb

Der Einsatz von Promecarb ist laut EU Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 seit 2003 verboten. Die farblose, kristalline, nahezu geruchslose Substanz wurde früher als Insektizid eingesetzt. Es ist ein Nervengift, welches eine reversible Cholinesterasehemmung verursacht. Nach lokalem Kontakt kommt es zur Verätzungen. Eine tödliche Dosis führt zu Krämpfen, Atem- und Herzstillstand.

 

Weitere Giftstoffe, die in Deutschland bei Greifvogelverfolgungen nachgewiesen wurden, sind Mevinphos, Strychnin, Chlorpyrifos und Zinkphosphate.

Warnfarben

Die meisten Gifte bzw. deren Präparate werden von den Herstellern mit einer roten, blauen oder blauvioletten Warnfarbe versehen. Auffällige Verfärbungen an einem verdächtigen Köder oder an toten Tier sind deshalb ein starkes Anzeichen für das Vorliegen einer Vergiftung.

Umgekehrt spricht allerdings das Fehlen einer Verfärbung nicht gegen das Vorliegen eines Giftverdachts.

Typischer Gift-Tatort:

© Franz Wagner
Das blau gefärbte Gift-Granulat ist bei dem Köder gut zu erkennen

Der noch lebende Bussard ist völlig verkrampft, daneben ein Hühnerkopf als Köder. Nicht bei jedem Bussard, den man tot in Feld und Flur findet, liegt eine Straftat vor.

Wenn Sie aber einen Greifvogel finden, in dessen unmittelbarer Nähe etwas liegt, dass ein Giftköder sein könnte, sollten Sie misstrauisch werden. Andererseits muss auch kein natürlicher Tod vorliegen, wenn kein Köder zu sehen ist. Die Gifte wirken je nach Stoffgruppe und Dosierung unterschiedlich schnell.

Vergiftete Greifvögel haben oft die Krallen auffällig verkrampft oder zeigen krampfartig verdrehte Gliedmaßen. Häufig haben den Köder noch im Rachen stecken, der nicht selten aus dem Schnabel ragt.

Die Gifte wirken bisweilen so schnell, dass den Tieren keine Zeit mehr bleibt, den Köder zu verschlucken. Das Vorhandensein eines schleimigen Austritts aus dem Schnabel kann ein weiteres Indiz sein.

Eine Häufung toter Greifvögel deutet ebenso auf eine unnatürliche Todesursache hin. Die Mehrzahl der vergifteten Greifvögel finden sich in intensiv jagdlich genutzten Revieren mit hohem "Niederwildanteil" – also in offenen Landschaften mit Äckern und Wiesen.

Checkliste für Vergiftung zusammengefasst:

  • Fund mehrerer toter Tiere auf engem Raum
  • Vorhandensein verdächtiger Köder
  • Nahrungsreste im Schnabel/Maul tot aufgefundener Tiere
  • chemischer Geruch des Kropfinhaltes
  • blau- oder blauviolette Verfärbung der Schleimhaut oder der mutmaßlichen Köder
  • verkrampfte Gliedmaßen des toten Tieres

Achtung Lebensgefahr!

Wenn Verdacht auf eine Vergiftung besteht, muss jeglicher Hautkontakt mit dem Köder oder vergifteten Tieren unbedingt vermieden werden.

Je nachdem, welches Gift verwendet wurde, besteht bei Hautkontakt für Menschen höchste Lebensgefahr. Bei Verdacht auf Gift sollte umgehend die Polizei informiert werden. Nach § 163 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung sind die Polizeibehörden bei Vorliegen eines Straftatverdachtes verpflichtet, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Beweissicherung zu treffen.

Was tun?

Wenn Sie den Verdacht haben, Giftköder gefunden zu haben, rufen Sie bitte immer die Polizei, machen Sie Notizen/Fotos, berühren Sie nichts und verändern Sie den Tatort nicht (Checkliste). Lassen Sie die Köder auch nicht unbeaufsichtigt zurück und seien Sie sehr vorsichtig beim Umgang mit diesen – die Gifte sind oft hochtoxisch und wirken zum Teil über die Haut!

Hier geht’s zum Meldeformular

Die Giftanalyse

Der wissenschaftliche Nachweis des von den Tätern benutzten Giftstoffes ist ein wichtiger Beweis.

Da Giftstoffe mit der Zeit (oft schon nach wenigen Tagen) zerfallen und nicht mehr nach- gewiesen werden können, ist es wichtig, dass mutmaßliche Köder und Vergiftungsopfer schnellstmöglich untersucht und bis zur Analyse gekühlt aufbewahrt werden.

Um andere mögliche Todesursachen besser ausschließen zu können und um Gewebeproben für die toxikologische Untersuchung zu entnehmen, sollte zuerst immer eine pathomorphologische Sektion des Körpers erfolgen.

Die Untersuchung vergifteter Tiere und mutmaßlicher Köder erfolgt in der Regel durch die Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter und im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden. Bei laufenden Strafverfahren gehören die Untersuchungskosten zu den Verfahrenskosten.

Fallen

In Bayern sind Totschlag- oder Lebendfallen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Fallen, welche mit lebendigen Tieren beködert sind (z.B. Habichtfangkorb) sind streng verboten, ebenso Tellerfallen. 

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© GLUS

Beschuss

Beschuss ist eine weitere gängige Methode zur Beseitigung unerwünschter Tiere.

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© Privat

Störung der Brut

Damit der Bestand gefährdeter Greifvögel gestärkt werden oder stabil bleiben kann, sind erfolgreiche Bruten entscheidend. Vogelarten reagieren während der Brutzeit empfindlich auf Störungen jeglicher Art. 

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© Zdenek Tunka

Übersichts­karte

Übersichtskarte der uns gemeldeten Tatorte.

FAQ

Für Jäger, Polizei, Naturschutzbehörden und Privatpersonen.

Events

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