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Todesursachen

Die Methoden zur Tötung unerwünschter Tiere sind so unterschiedlich wie die Täter selbst: Vergiftung, Fallen, Beschuss und Aushorstung bzw. das Entfernen von Gelegen oder ganzen Horstbäumen sind die Häufigsten. Im Folgenden werden diese knapp vorgestellt.

Vergiftung

Für die Täter ist diese Methode recht sicher, denn sie müssen – im Gegensatz zu der Verwendung von Fallen – nicht regelmäßig zum Tatort zurückkehren und bleiben so eher unentdeckt.

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Vergifteter Uhu,  links daneben liegt das vergiftete weiße Huhn | © LBV © LBV

Fallen

In Bayern sind Totschlag- oder Lebendfallen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Fallen, welche mit lebendigen Tieren beködert sind (z.B. Habichtfangkorb) sind streng verboten, ebenso Tellerfallen. 

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Ein Drahtkorb mit einem Habicht drin, der gefangen wurde | © GLUS © GLUS

Beschuss

Beschuss ist eine weitere gängige Methode zur Beseitigung unerwünschter Tiere.

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Ein toter Schwarzstorch liegt auf einem asphaltiertem Weg, der nass aussieht. Man erkennt einen Ring an seinem rechten Bein | © Privat © Privat

Störung der Brut

Damit der Bestand gefährdeter Greifvögel gestärkt werden oder stabil bleiben kann, sind erfolgreiche Bruten entscheidend. Vogelarten reagieren während der Brutzeit empfindlich auf Störungen jeglicher Art. 

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Habicht im Horst mit Jungvögeln | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka

Übersichts­karte

Übersichtskarte der uns gemeldeten Tatorte.

FAQ

Für Jäger, Polizei, Naturschutzbehörden und Privatpersonen.

Ein gemeinsames Projekt von

LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.

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und

Gregor Louisoder
Umweltstiftung

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