Illegale Tötung ist eine eindeutige Straftat

Pressestatement der LBV-Biologin Nicole Meier zur illegalen Tötung von vier jungen Bibern im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

© Markus Glaessel
Biber sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.

LBV-Biologin Nicole Meier:

„Wir verurteilen die illegale Tötung der vier jungen Biber im Landkreis Garmisch-Partenkirchen scharf. Biber sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. In Bayern ist der Umgang mit dem Biber in einem Management-Plan klar geregelt. Bei einer eigenmächtigen Nachstellung, wie in diesem Fall, handelt es sich eindeutig um eine Straftat. Wer Fälle von Naturschutzkriminalität beobachtet, sollte diese an die Polizei melden. Außerdem ist eine Meldung über www.tatort-natur.de möglich. Durch das Projekt wollen wir Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen.“

Hintergrund

Der Biber fördert als Ökosystem-Architekt viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Sollten bei seinen Aktivitäten Probleme oder Konflikte entstehen, kann man einfach an die Unteren Naturschutzbehörden herantreten, welche Biberberatende zur Seite stellen können.

Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starteten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden.
Die Dokumentation von Fällen illegaler Verfolgung von Vögeln durch den LBV wird seit 2021 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Mitteln des Umweltministeriums finanziert.

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