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© Markus Glaessel

Illegale Tötung ist eine eindeutige Straftat

Wir verurteilen die illegale Tötung der vier jungen Biber im Landkreis Garmisch-Partenkirchen scharf. Biber sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. In Bayern ist der Umgang mit dem Biber in einem Management-Plan klar geregelt. Bei einer eigenmächtigen Nachstellung, wie in diesem Fall, handelt es sich eindeutig um eine Straftat. Wer Fälle von Naturschutzkriminalität beobachtet, sollte diese an die Polizei melden.

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© Dr. Olaf Broders

Naturschutzkriminalität: Wieder zwei vergiftete Greifvögel im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim

Ende Februar meldete ein Spaziergänger zwei tote Mäusebussarde bei der Polizei in Neustadt/Aisch, die in einem Waldstück bei Uehlfeld gefunden worden waren. Vier Wochen später liegen nun die Untersuchungsergebnisse vor: Beide Tiere starben an einer Vergiftung mit dem seit 2008 in der EU verbotenen Insektizid Carbofuran. Das Nervengift ist auch für Menschen und Haustiere gefährlich.

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Otterfing: Täter nutzen lebendige Taube als Giftköder für Greifvögel

Ende Januar hat eine Anwohnerin in Otterfing im Landkreis Miesbach das Federkleid einer Zuchttaube in ihrem Garten gefunden. Einige der Federn hatten eine auffällig pinke Färbung, weshalb die Gartenbesitzerin die Polizei informierte. Die Ergebnisse einer toxikologischen Untersuchung zeigen nun, dass die Taube mit Gift präpariert wurde

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