Vergifteter Mäusebussard gefunden

LBV und GLUS warnen Spaziergänger und Hundehalter im Landkreis Altötting

Im Landkreis Altötting sind ein vergifteter Mäusebussard und zwei verendete Füchse in unmittelbarer Nähe zueinander gefunden worden. Der Täter bzw. die Täterin hat dabei das für Kinder und Hunde besonders gefährliche und verbotene Kontaktgift Carbofuran verwendet.

© Zdenek Tunka
Die Tötung von geschützten Vogelarten, wie dem Mäusebussard, stellt eine Straftat dar.

"Zur eigenen Sicherheit, rufen wir zu erhöhter Vorsicht bei Spaziergängern und Hundehaltern in der Gegend auf“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, unser Landesfachbeauftragter für Naturschutz. Da die Tötung geschützter Vogelarten, wie des Mäusebussards, eine Straftat darstellt, haben wir Strafanzeige gestellt.

In diesem aktuellen Fall legen die drei in nächster Nähe zueinander gefundenen toten Tiere sowie die pathologische Untersuchung des Greifvogels nahe, dass die Füchse durch ein Gift getötet wurden. Der Mäusebussard wiederum vergiftete sich durch das Fressen an den Tieren und verendete daraufhin ebenfalls. „Dieser Fall zeigt eindrücklich, welche Auswirkungen ein einzelnes vergiftetes Tier haben kann. In der Natur wird Ass von vielen Tieren weiter verwertet. Das Gift kann so über die Nahrungskette weiteren Tieren schaden“, so von Lindeiner.

Wir und die GLUS appellieren an alle Eltern im Landkreis Altötting ihre Kinder keine herumliegenden toten Tiere oder anderes Verdächtiges anfassen zu lassen. Alle Hundehalter vor Ort sollten ihre Tiere an die Leine nehmen. „In den letzten Jahren wurde bei derartigen Fällen immer wieder das hochtoxische und in Deutschland verbotene Gift Carbofuran eingesetzt, das bereits bei Hautkontakt wirkt und selbst in geringen Dosen zu Krämpfen führt. Sowohl der Schutz der Öffentlichkeit als auch die Aufklärung der Vergiftungsfälle sind uns ein zentrales Anliegen“, sagt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz. „Wir werden nicht weiterzusehen, wie langjährigen Schutzbemühungen um einheimische Tierarten durch illegale Tötung mit qualvollen Methoden - wie Vergiftung - zunichtegemacht werden und dafür sorgen, dass solche Straftaten in Bayern künftig strikter verfolgt werden.“

Die Aufklärung solcher illegaler Wildtiertötungen ist schwierig, deshalb hoffen wir und die Umweltstiftung auf Hinweise aus der Bevölkerung. „Spaziergänger, die im betroffenen Raum oder andernorts einen toten Wildvogel oder Fleischreste an Wegen, auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten dies der Polizei unter 110 und LBV und GLUS unter www.tatort-natur.de melden“, erklärt von Lindeiner.

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starteten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).
Die Dokumentation von Fällen illegaler Verfolgung von Vögeln durch den LBV wird seit 2021 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Mitteln des Umweltministeriums finanziert.

Weitere Informationen

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite Tatort Natur heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.

 

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