Erneut toter Luchs aufgefunden

Fund eines toten Luches im Landkreis Berchtesgadener Land

Der Fund eines toten Luchses im Berchtesgadener Land nimmt der LBV mit großer Bestürzung zur Kenntnis. Im Raum Berchtesgaden wurde seit Anfang 2016 immer wieder ein Luchs nachgewiesen, der regelmäßig die Grenze zwischen Österreich und Deutschland überquert hat - Luchs "Alus".  Dies ist ein gravierender Verlust für die Wiederbesiedlung des Alpenraums.

© Marcus Bosch

Wie der LBV aus zuverlässiger Quelle erfahren hat, deuten die Fundumstände darauf hin, dass der Luchs eindeutig durch menschlichen Einfluss zu Tode kam. Er wurde ohne Kopf und ohne Vorderpfoten geborgen. Der LBV fordert die nun eingeschaltete Polizei dringend dazu auf, schnellstmöglich die Ermittlungserkenntnisse zu diesem Fall zu veröffentlichen. Außerdem sollte sie alles dafür tun, mögliche Straftäter zu ermitteln.

Ermittlungen in schweren Fällen von Artenschutzkriminalität laufen nach Auffassung des LBV zum Teil zu langsam. So ist zum Beispiel nach einem dreiviertel Jahr immer noch nicht bekannt, welche Ergebnisse die Hausdurchsuchungen im Bayerischen Wald erbracht haben. Diese wurden eingeleitet wegen der Tötung von zwei Luchsen, deren abgetrennte Vorderbeine bei Cham gefunden worden waren.

Der LBV fordert die Polizeipräsidien angesichts des neuerlichen Fundes eines wahrscheinlich getöteten Luchses dazu auf, die Sensibilität bei den Mitarbeitern ihrer Dienststellen landesweit zu schärfen. Weiterhin wäre es dringend erforderlich, das Fachwissen zu diesem Thema kontinuierlich aufzubauen, mit dem Ziel, alle relevanten Spuren sichern, Täter überführen und solche Übergriffe zukünftig verhindern zu können.

Belohnung ausgesetzt

Die Gregor Louisoder Umweltstiftung und der WWF haben zudem eine Belohnung von 15.000 € ausgesetzt für Tipps, die zur Verurteilung eines möglichen Täters führen.

Zurück

Weitere Nachrichten

© Markus Glaessel

Illegale Tötung ist eine eindeutige Straftat

Wir verurteilen die illegale Tötung der vier jungen Biber im Landkreis Garmisch-Partenkirchen scharf. Biber sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. In Bayern ist der Umgang mit dem Biber in einem Management-Plan klar geregelt. Bei einer eigenmächtigen Nachstellung, wie in diesem Fall, handelt es sich eindeutig um eine Straftat. Wer Fälle von Naturschutzkriminalität beobachtet, sollte diese an die Polizei melden.

weiterlesen

© Dr. Olaf Broders

Naturschutzkriminalität: Wieder zwei vergiftete Greifvögel im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim

Ende Februar meldete ein Spaziergänger zwei tote Mäusebussarde bei der Polizei in Neustadt/Aisch, die in einem Waldstück bei Uehlfeld gefunden worden waren. Vier Wochen später liegen nun die Untersuchungsergebnisse vor: Beide Tiere starben an einer Vergiftung mit dem seit 2008 in der EU verbotenen Insektizid Carbofuran. Das Nervengift ist auch für Menschen und Haustiere gefährlich.

weiterlesen

Otterfing: Täter nutzen lebendige Taube als Giftköder für Greifvögel

Ende Januar hat eine Anwohnerin in Otterfing im Landkreis Miesbach das Federkleid einer Zuchttaube in ihrem Garten gefunden. Einige der Federn hatten eine auffällig pinke Färbung, weshalb die Gartenbesitzerin die Polizei informierte. Die Ergebnisse einer toxikologischen Untersuchung zeigen nun, dass die Taube mit Gift präpariert wurde

weiterlesen