Vergiftete Fleischköder gefunden

LBV und GLUS warnen Spaziergänger und Hundehalter im Landkreis Eichstätt – bereits mehrere Hunde und Katzen gestorben

Im Landkreis Eichstätt sind in den letzten Wochen zahlreiche vergiftete Fleischköder im Umfeld des Ortes Adelschlag gefunden worden. Sechs Hunde und zwei Katzen sind bereits durch das Gift schwer verletzt oder sogar getötet worden. Der oder die Täter*in hat dabei das für Kinder, Katzen und Hunde besonders gefährliche und seit März 2022 für den Privatgebrauch verbotene Schneckenkorn mit dem Wirkstoff Metaldehyd verwendet.

© Breitenhuber
Erbrochene Giftköder aus der Gemeinde Adelschlag, Landkreis Eichstätt

Zur eigenen Sicherheit rufen wir zu erhöhter Vorsicht bei Spaziergängern und Hundehaltern in der Gegend auf. Es ist davon auszugehen, dass die vergifteten Hunde und Katzen nicht das Ziel der ausgelegten Köder waren. In der Gegend wurden aktuell streng geschützte Wölfe festgestellt. Wir befürchten, dass diese durch solche Giftköder gefährdet werden könnten.

Da das Ausbringen von Giftködern und die dadurch mögliche Tötung streng geschützter Wildtiere eine Straftat darstellt, haben wir Strafanzeige gestellt.

Haustiere durch Giftköder getötet

© Z. Tunka
Die geschützte Weinbergschnecke wird vom Schneckenkorn ebenfalls angezogen und getötet, obwohl sie im Garten vorrangig totes Pflanzenmaterial frisst.

Seit September dieses Jahres sind im Gebiet der Gemeinde Adelschlag im Landkreis Eichstätt mittlerweile sechs Hunde und zwei Katzen Opfer von Giftködern geworden. Zwei Hunde und die Katzen überlebten die Aufnahme der Köder nicht.

Schneckenkorn ist ein blaues Granulat und beinhaltet meist den Wirkstoff Metaldehyd. Die Aufnahme des Giftes führt mit einer gewissen Verzögerung zu zentralnervösen Ausfällen und Organversagen, vor allem der Nieren. Selbst wenn die Tiere die Vergiftung überleben, ist von bleibenden Organschäden auszugehen.

 

Gefährliches Gift für Mensch und Tier


Metaldehyd ist in der Europäischen Union als Pflanzenschutzmittel allgemein zugelassen. In Deutschland wurde die Zulassung dieses Wirkstoffs in Pflanzenschutzmitteln für die nicht-berufliche Verwendung zum 23. März 2022 jedoch widerrufen.

Das Verbot für den Privatgebrauch unterstreicht die Gefährdungseinschätzung dieses Giftes, das in vielen Gärten leichtfertig gegen Schnecken ausgestreut wird. Die meisten Gartenbesitzenden wissen vermutlich nicht, welche Gefahr für sie selbst und andere Gartentiere, insbesondere für Igel, von dem Gift ausgeht.

Schutz der Bevölkerung

© Peter Bria
Auch der Igel, ein natürlicher Feind von Schnecken, kann sich durch das Schneckenkorn vergiften.

Gemeinsam mit der GLUS appellieren wir an alle Eltern im Landkreis Eichstätt ihre Kinder keine herumliegenden toten Tiere oder anderes Verdächtiges anfassen zu lassen. Alle Hundehalter vor Ort sollten ihre Tiere an die Leine nehmen.

„In den letzten Jahren wurde bei derartigen Fällen immer wieder auch das hochtoxische und in Deutschland verbotene Gift Carbofuran eingesetzt. Dieses Gift wirkt bereits bei Hautkontakt und führt selbst in geringen Dosen zu Krämpfen. Egal welches Gift die Täter einsetzen, der Schutz der Öffentlichkeit wie auch die Aufklärung der Vergiftungsfälle sind uns ein zentrales Anliegen“, sagt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz.

„Wir werden nicht weiterzusehen, wie langjährigen Schutzbemühungen um einheimische Tierarten durch illegale Tötung mit qualvollen Methoden - wie Vergiftung - zunichtegemacht werden und dafür sorgen, dass solche Straftaten in Bayern künftig strikter verfolgt werden.“

Hinweise aus der Bevölkerung sind wichtig

Die Aufklärung solcher Fälle ist schwierig, deshalb hoffen wir und die Umweltstiftung auf Hinweise aus der Bevölkerung. Spaziergänger oder Hundehalter, die im betroffenen Raum und andernorts einen vergifteten Köder an Wegen, auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten dies der Eichstätter Polizei unter 08421/9770-0 sowie auf der Projektwebseite melden.

 

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).
Die Dokumentation von Fällen illegaler Verfolgung von Vögeln durch den LBV wird seit 2021 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Mitteln des Umweltministeriums finanziert.

Weitere Informationen:
Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite von Tatort Natur heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.

 

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