Präzedenzfall für künftigen Umgang mit illegalen Tötungen geschützter Wildtiere

Gerechtes Urteil mit Geldstrafe für 53-jährigen Jäger wegen Besitz einer illegalen Waffe und des vorsätzlichen Nachstellens von Luchsen

Zusammen mit der Gregor Louisoder Umweltstiftung gratulieren Staatsanwaltschaft und Polizei zum erfolgreichen Ergebnis mit gerechtem Urteil am Amtsgericht Cham nach den aufwendigsten Ermittlungen in der Bayerischen Geschichte bzgl. Verfolgung illegaler Tötungen geschützter Wildtiere. Wir freuen uns über dieses erste, signalgebende Urteil in Sachen Artenschutzrecht in Bayern.

© Ralph Sturm

Jedes getötete Tier ist ein Verlust

Am Amtsgericht Cham fand am 12.09.2019 der langerwartete Prozess gegen den 53-jährigen Jäger aus Lohberg statt. Dieser wurde von der Regensburger Staatsanwaltschaft wegen Besitz zweier illegaler Waffen und dem vorsätzlichen Nachstellen von Luchsen sowie der Tötung von Luchsen angeklagt und für schuldig befunden.

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe über 3000,- € und der Zahlung der erheblichen Gerichtskosten verurteilt. Zudem musste er seine Waffen, die Waffenbesitzkarte und seinen Jagdschein abgeben.

"Illegale Abschüsse sind das, was die Rückkehr des Luchses am meisten behindert – bei den kleinen, isolierten Populationen ist jedes getötete Tier ein Verlust, der schwer auszugleichen ist. Bayern tut definitiv zu wenig für den Luchsschutz", ist Franziska Baur überzeugt. Die Gregor Louisoder Umweltstiftung und der Landesbund für Vogelschutz e.V. fordern Ersatzfreilassungen für illegal zu Tode gekommene Tiere.

„Der veraltete Managementplan Luchs von 2008 muss geändert werden, um dies zu legalisieren“, plädiert Baur. Auch der Kampf gegen die illegale Jagd müsse weiterhin aufrecht gehalten werden und darf nicht einschlafen.

Urteil als Signalwirkung verstehen

Dr. Andreas von Lindeiner: „Wir erwarten uns von dem heutigen Urteil eine Signalwirkung für den Umgang mit Fällen von Naturschutzkriminalität, aber auch abschreckende Wirkung für potenzielle Täter.

Um solche Straftaten künftig zu vermeiden, ist die Unterstützung der Bevölkerung und der Medien sehr wichtig. Insbesondere durch soziale Kontrolle können solche Straftaten künftig besser entdeckt werden.“

Zurück

Weitere Nachrichten

© Georg Hagel

Naturschutzkriminalität: Neuer Gift-Hotspot in Bayern?

Im westlichen Landkreis Haßberge ist ein Mäusebussard mit dem verbotenen Insektizid Parathion, auch bekannt als E605, vergiftet worden. Das bestätigte eine toxikologische Untersuchung, die der LBV eingeleitet hatte, nachdem der tote Vogel Anfang Oktober gefunden worden war. Parathion ist ein hochtoxisches Nervengift, das schon bei Hautkontakt zu Erbrechen, Durchfall, Atemlähmung, schweren Krämpfen oder sogar dem Tod führen kann.

weiterlesen

© Bettine Schröfl

Illegale Greifvogeljagd im Naturschutzgebiet „Donaualtwasser Winzerer Letten“ aufgedeckt

Im Naturschutzgebiet „Donaualtwasser Winzerer Letten“ im Landkreis Deggendorf ist es zu gleich mehreren Verstößen gegen jagd- und naturschutzrechtliche Bestimmungen sowie das Tierschutzgesetz gekommen. Beschuldigt wird ein Jäger.

weiterlesen

© Zeno Bäumler

Verstümmelter Sperber in Weiden gefunden: Wer kann Hinweise geben?

Der LBV und die GLUS rufen die Bevölkerung dringend zur Mithilfe in einem Fall von Naturschutzkriminalität in Weiden in der Oberpfalz auf. Eine Gartenbesitzerin machte dort kürzlich einen beunruhigenden Fund: Auf ihrem Grundstück entdeckte sie einen stark geschwächten Sperber, dessen Federn erheblich gestutzt waren und an dessen Bein zudem eine Schnur befestigt war.

weiterlesen