Positives Signal trotz Einstellung des Verfahrens

Berufungsprozess zur illegalen Nachstellung und Tötung von Luchsen am Landgericht Regensburg beendet – Naturschutzorganisationen gewinnen wichtige Erkenntnisse für weitere Arbeit

Die Vertreter von LBV und GLUS bewerten die gesamte Verhandlung positiv, trotz der Einstellung des Verfahrens.

Insgesamt drei Verhandlungstage dauerte der Berufungsprozess und nun liegt das Ergebnis vor: In der Hauptsache wurde das Verfahren vom Gericht eingestellt, weil eine illegale Nachstellung des Angeklagten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte und selbst im Falle einer möglichen Schuld gegebenenfalls eine Verjährung möglicher Taten vorliegt.

Eine Revision ist noch möglich. Der gesamte Prozess wurde von der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) und dem LBV im Rahmen des gemeinsamen Projektes „Tatort Natur“ intensiv begleitet. Dr. Norbert Schäffer (Vorsitzender LBV) und Claus Obermeier (Vorstand GLUS) waren an allen drei Verhandlungstagen im Gericht anwesend.

Die Vertreter beider Organisationen bewerten die gesamte Verhandlung positiv, trotz der Einstellung des Verfahrens. Polizei und Staatsanwaltschaft haben durch ihre intensive forensische Arbeit eindrücklich belegt, dass die illegale Verfolgung hoch bedrohter Arten in Bayern kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine schwere Straftat darstellt.

Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV zum Urteil

„Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir die Arbeit der Polizei und der Staatsanwaltschaft als hochprofessionell ansehen. Die Einstellung des Verfahrens war aufgrund der Faktenlage unausweichlich. Jeder, der in Zukunft hochbedrohten Arten nachstellt oder diese tötet, muss sich aber bewusst darüber sein, dass derartigen Straftaten konsequent nachgegangen wird. Das war vor wenigen Jahren durchaus noch nicht der Fall und ist auch ein Ergebnis der Arbeit der Naturschutzverbände.“

 

Claus Obermeier, Vorstand Gregor Louisoder Umweltstiftung zum Urteil:

„Wir haben großen Respekt vor einer unabhängigen Justiz und dem Rechtsstaat. Es wurde hochprofessionell und engagiert gearbeitet und wir können die vorläufige Urteilsbegründung nachvollziehen. Jetzt müssen die zahlreichen Erkenntnisse aus dem Prozess in die weitere Arbeit eingespeist werden und zum Beispiel die Kontrolle auf illegale Fallen und Giftköder in Verdachtsgebieten intensiviert werden“.

Am Landgericht Regensburg fand heute der dritte Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen den Jäger aus Lohberg statt. Dieser wurde von der Regensburger Staatsanwaltschaft wegen des Besitzes von illegalen Waffen und dem vorsätzlichen Nachstellen von mindestens einem Luchs angeklagt und am Amtsgericht Cham in erster Instanz für schuldig befunden. Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten Berufung vor dem Landgericht Regensburg ein.

Projekt „Tatort Natur“

Um den Druck auf Täter und Mitwisser aufrechtzuerhalten und eine höhere Abschreckung zu erzielen, riefen GLUS und LBV das Kooperationsprojekt „Tatort Natur“ ins Leben.

Umfangreiche Infos findet man auf einer eigenen Homepage, auf der man auch Verdachtsfälle direkt melden kann: www.tatort-natur.de.

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