Luchsprozess: Zwischenbilanz des ersten Verhandlungstages
Am Landgericht Regensburg findet heute die Berufungsverhandlung gegen einen Jäger aus Lohberg statt. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft in 1. Instanz für schuldig befunden. Projekt Tatort Natur begleitet Verhandlung intensiv und wird Erkenntnisse in der weiteren Arbeit gegen Naturschutzkriminalität nutzen.
Am Landgericht Regensburg findet heute die Berufungsverhandlung gegen einen Jäger aus Lohberg statt. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Besitz illegaler Waffen und dem vorsätzlichen Nachstellen von mindestens einem Luchs angeklagt und in 1. Instanz für schuldig befunden (wegen einer illegalen Waffe und dem vorsätzlichen Nachstellen einer streng geschützten Tierart).
Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten Berufung vor dem Landgericht Regensburg ein, wo heute eine Berufungskammer aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen verhandelt. Sie wird von Gregor Louisoder Umweltstiftung und Landesbund für Vogelschutz (LBV) intensiv begleitet, leitende Vertreter beider Organisationen sind im Gerichtsaal und verfolgen die Verhandlung.
Dazu Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV):
„Die illegale Tötung hochbedrohtrr Arten, wie Luchs oder Uhu, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine verachtenswerte und schändliche Straftat, mit der wir uns niemals abfinden werden. Der heutige Prozess zeigt, dass auch Polizei und Staatsanwaltschaft mögliche Straftaten auf diesem Gebiet sehr ernst nehmen“.
Dazu Claus Obermeier, Vorstand Gregor Louisoder Umweltstiftung:
„Wir sind beeindruckt von der professionellen und engagierten Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung der Verbrechen an Bayerns Naturerbe, die mit der Tötung von Luchsen im Bayerischen Wald immer wieder begangen wurden. Im vorliegenden Fall wurden die Ermittlungen mit aufwändigen forensischen und ballistischen Gutachten vorangetrieben. Wir werden die Erkenntnisse aus dem laufenden Prozess in die weitere Arbeit im Projekt Tatort Natur einspeisen“.
Mit einem Urteil ist nach Abschluss der Zeugen- und Sachverständigenanhörung am 19.2. zu rechnen.