Illegale Greifvogeljagd im Naturschutzgebiet „Donaualtwasser Winzerer Letten“ aufgedeckt

Perfider Fall von Naturschurzkriminalität in Niederbayern

Im Naturschutzgebiet „Donaualtwasser Winzerer Letten“ im Landkreis Deggendorf ist es zu gleich mehreren Verstößen gegen jagd- und naturschutzrechtliche Bestimmungen sowie das Tierschutzgesetz gekommen. Beschuldigt wird ein Jäger.

© Bettine Schröfl
Das Aufstellen von Habichtfangkörben ist eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Eine Spaziergängerin hatte am vergangenen Montag in dem Naturschutzgebiet in Winzer einen Habichtfangkorb entdeckt, in dem eine Taube als Köder flatterte. Daraufhin hatte sich die Frau an das „Komitee gegen den Vogelmord“, einen Tierschutzverein mit Sitz in Bonn, gewandt. „LBV und Komitee versuchen schon lange, gegen den illegalen Einsatz von Habichtfangkörben vorzugehen“, sagt Bettina Schröfl, Kreisgruppenvorsitzende im benachbarten Landkreis Staubing-Bogen, die sich dem Fall vor Ort annahm und sich seit Jahren intensiv gegen Naturschutzkriminalität in der Region stark macht. „Wirksam – also mit juristischen Folgen – ist das aber nur, wenn der Besitzer des Fangkorbs eindeutig festgestellt werden kann.“ Daher habe sie auf Bitten des Komitees im Umfeld der gemeldeten Falle Wildkameras installiert. Mit Erfolg: Zwei Personen waren auf dem Video zu erkennen – unter anderem, als sie gerade die als Köder dienende, lebende Taube fütterten. Die Aufnahmen wurden der Polizei als Beweismittel übergeben.

© Bettina Schröfl
In der Nähe der Fallen wurden Volieren mit Tenebrosus-Fasanen gefunden.

Mit der Falle sollte offenbar das in dem Gebiet ebenfalls nicht erlaubte Auswildern von Tenebrosus-Fasanen abgesichert werden. In der Nähe des Fangkorbes befanden sich zwei Volieren mit Tieren dieser Fasanart.

Um die Greifvögel zum Fangkorb zu locken, wurden nahe der Wiese größere Mengen Schlachtabfälle ausgebracht. „Das Fleisch lockt Greifvögel an. Landen sie zum Fressen, hören sie im nahen Wäldchen die kleinen Fasane in den Volieren piepsen und schauen dort nach. So landen sie in der Falle“, erklärt Schröfl die Zusammenhänge.

Bei Verurteilung ist auch der Jagdschein weg

Am Freitagabend sicherten Beamte der Polizeiinspektion Deggendorf vor Ort Beweise und legten alle Fanggeräte still. Dabei stießen sie auch auf einen Jäger, der das Aufstellen der Fallen gegenüber den Polizisten und weiteren Zeugen eingeräumt haben soll. Allerdings wurde der Habichtfangkorb nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft nicht beschlagnahmt. Der LBV bedauert dies - jetzt kann er wieder irgendwo zum Einsatz kommen.

Das Aufstellen von Habichtfangkörben ist eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz und kann mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Täter außerdem der Entzug des Jagdscheins. Gegen den mutmaßlichen Täter wurde Strafanzeige wegen Tierquälerei und Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz erstattet.

Bereits in der Vergangenheit sind im Areal verstümmelte Biber oder Kormorane ohne Füße gefunden worden. Der oder die Täter sind unbekannt.

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