Geldstrafe für illegale Biberfalle verhängt

Urteilsspruch im Fall einer in Bayern unzulässigen Reusenfalle – gefangener Biber konnte unversehrt befreit werden

Das Amtsgericht Landau a. d. Isar (Lkr. Dingolfing-Landau) hat im Fall einer illegal aufgestellten Biberfalle eine Geldstrafe von 3.000 Euro ausgesprochen. Die in Bayern unzulässige Reusenfalle war direkt neben einem Biberbau aufgebaut worden. Ein bereits in der Falle gefangener Biber konnte erfreulicherweise unversehrt befreit werden. Die Tiere sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt. Die Nachstellung, Verfolgung oder Tötung von Bibern ist nur in zuvor von der Unteren Naturschutzbehörde festgelegten Gewässerabschnitten und unter unmissverständlichen fachlichen Vorgaben erlaubt.

© Hartl Andreas
Biber sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt.

Es braucht nicht erst ein totes Tier. Naturschutzkriminalität fängt bereits bei der illegalen Nachstellung geschützter Wildtiere an. Wir begrüßen deshalb das Urteil des Amtsgerichts im Fall der unzulässigen Biberfalle. „Dies ist seit 2019 die zweite Verurteilung hinsichtlich der illegalen Nachstellung von Bibern. Wir sind endlich auf einem guten Weg im Kampf gegen Naturschutzkriminalität in Bayern“, so Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz. Bei Problemen mit Bibern können die in Bayern flächendeckend vorhandenen Biberberater jederzeit zu Rate gezogen und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Unzulässige Reusenfalle im Landkreis Dingolfing-Landau

Im April 2021 entdeckte ein Mitarbeiter des Komitee gegen den Vogelmord e.V. eine illegal aufgestellte Biberfalle bei Tunzenberg im Landkreis Dingolfing-Landau und übergab den Fall an uns. Eine LBV-Ehrenamtliche suchte daraufhin die Stelle auf und fand dort eine in Bayern unzulässige Reusenfalle von fast zwei Metern Länge direkt neben einem Biberbau. In der Falle befand sich eines der streng geschützten Tiere. Nach kurzer Beurteilung des Gesundheitszustandes des gefangenen Bibers, konnte dieser unversehrt befreit werden.

Das Amtsgericht verkündete gestern, dass der Landbesitzer und Jäger nach § 1 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG schuldig ist, da er bei seiner Jagd auf Bisamratten billigend in Kauf genommen hat, dass auch ein Biber gefangen wird. Eine ‘billigende Inkaufnahme‘ führt bei streng geschützten Tieren zu strafrechtlichen Konsequenzen, auch wenn das Gericht, wie im vorliegenden Fall, keine vorsätzliche Handlung feststellen konnte. Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal, in Zweifelsfällen Kontakt mit den Behörden aufzunehmen.

Spezifische Bejagung bleibt weiterhin möglich

Das Urteil bedeutet allerdings nicht das Ende der Fallenjagd in Bibergebieten. Eine spezifische Bejagung, wie zum Beispiel von Füchsen, ist weiterhin möglich auch ohne, dass ein Biber in die Fallen geht. Außerdem können sich betroffene Landbesitzer*innen und Jäger*innen an die bayernweit tätigen Biberberater*innen wenden, um gemeinsam Lösungen für durch Biber verursachte Probleme zu finden. Damit kann auch die notwendige Rechtssicherheit bei der Vorgehensweise hergestellt werden.

Zurück

Weitere Nachrichten

© Zeno Bäumler

Verstümmelter Sperber in Weiden gefunden: Wer kann Hinweise geben?

Der LBV und die GLUS rufen die Bevölkerung dringend zur Mithilfe in einem Fall von Naturschutzkriminalität in Weiden in der Oberpfalz auf. Eine Gartenbesitzerin machte dort kürzlich einen beunruhigenden Fund: Auf ihrem Grundstück entdeckte sie einen stark geschwächten Sperber, dessen Federn erheblich gestutzt waren und an dessen Bein zudem eine Schnur befestigt war.

weiterlesen

© Karsten Hofmann

Schon wieder: Mit Gift präparierte Taube im Landkreis Regensburg

Am vergangenen Donnerstag entdeckte eine Frau beim Gassigehen eine tote Taube auf dem Parkplatz des Regensburger Tierheims. Aufgrund der auffällig pink gefärbten Federn im Nacken brachte sie das Tier zur Greifvogelauffangstation in Regenstauf. Die Ergebnisse einer Untersuchung zeigen nun: Die Taube war mit dem hochtoxischen Nervengift Carbofuran präpariert worden.

weiterlesen

© Markus Glaessel

Illegale Tötung ist eine eindeutige Straftat

Wir verurteilen die illegale Tötung der vier jungen Biber im Landkreis Garmisch-Partenkirchen scharf. Biber sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. In Bayern ist der Umgang mit dem Biber in einem Management-Plan klar geregelt. Bei einer eigenmächtigen Nachstellung, wie in diesem Fall, handelt es sich eindeutig um eine Straftat. Wer Fälle von Naturschutzkriminalität beobachtet, sollte diese an die Polizei melden.

weiterlesen