Erneuter Fall im niederbayerischen „Giftdreieck“: Mäusebussard stirbt durch illegales Carbofuran
Untersuchungsergebnisse liefern Klarheit: Toter Greifvogel in Straubing-Bogen wurde vergiftet
Anfang März 2023 wurde bei Laberweinting im Landkreis Straubing-Bogen ein Mäusebussard tot aufgefunden. Erst jetzt bestätigen Ergebnisse toxikologischer Untersuchungen der LMU in München, dass er mit Carbofuran vergiftet wurde. Dies ist umso alarmierender, als dass dieser Fund nun wieder im Gebiet zwischen Straubing, Plattling und Dingolfing erfolgte, in dem vor zwei Jahren zahlreiche vergiftete Vögel gefunden wurden, sodass die Region als „niederbayerisches Giftdreieck“ bekannt wurde.
Die illegale Tötung streng geschützter Arten, wie die eines Mäusebussards, ist eine Straftat, die nicht folgenlos bleiben darf. Gemeinsam mit der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) rufen wir die Bevölkerung in der betroffenen Region erneut dazu auf, besonders aufmerksam zu sein und mögliche Beobachtungen umgehend an die zuständigen Behörden zu melden. Das als Insektizid eingesetzte Kontaktgift Carbofuran ist seit 2007 in der EU verboten und stellt auch eine Gefahr für Kinder und Hunde dar.
Staatsanwaltschaft stellte keine Untersuchungen an
Schon beim Fund des Mäusebussards am 6. März 2023 fiel auf, dass der Vögel Futterreste im Schnabel hatte. Daraufhin zogen wir die Polizei Straubing hinzu und stellten Strafanzeige. Gleichwohl erfolgte leider zum wiederholten Mal keine Anweisung der zuständigen Staatsanwaltschaft, den Kadaver untersuchen zu lassen, obwohl die Fundsituation deutliche Hinweise auf eine Straftat gab. Wir hatten daraufhin eine pathologische Untersuchung des Vogels im Labor des Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veranlasst, die einen auffälligen Inhalt aus Fleischstückchen in Schnabelhöhle und Schlund ergab. Dieser Befund veranlasste die untersuchenden Veterinäre dazu, eine toxikologische Untersuchung an der LMU einzuleiten. Die Bestätigung einer Carbofuran-Vergiftung liegt nun vor.
Es ist für uns schwer nachvollziehbar, dass trotz deutlicher Hinweise die Ermittlungsbehörden auch in einer Region, in der es unlängst zahlreiche Vergiftungsfälle gegeben hat, nach wie vor keine Veranlassung sehen, eigenständig forensische Untersuchungen solcher Straftaten zu veranlassen. So müssen Naturschutzgelder aufgewendet werden, um in Strafermittlungsverfahren Beweise zu sichern.
Hinweise aus der Bevölkerung gefragt
Wer geschützte Arten illegal tötet, begeht eine Straftat. Auch den aktuellen Fall haben wir umgehend nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse zur Anzeige gebracht. Trotzdem ist es sehr schwer, solche Taten aufzudecken. Der LBV und die GLUS hoffen deshalb auf Unterstützung aus der Bevölkerung und appellieren an die Menschen in den Landkreisen Straubing, Deggendorf und Dingolfing-Landau, besonders aufmerksam zu sein. „Spaziergänger oder Hundehalter, die im betroffenen Raum und andernorts einen vergifteten Köder an Wegen, auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten das unbedingt an die zuständigen Behörden und unter www.tatort-natur.de melden“, erklärt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz. „Es ist unser zentrales Anliegen, die Öffentlichkeit zu schützen, die Vergiftungsfälle aufzuklären und Täter von weiteren Taten abzuhalten.“
Weitere Informationen zum Thema Naturschutzkriminalität finden auf der Seite von "Tatort Natur".