Schon wieder vergiftete Greifvögel: Landkreise Erlangen-Höchstadt und Erding betroffen

Rotmilane und Mäusebussard starben an illegalem Kontaktgift – Kreisgruppe Erlangen-Höchstadt lobt Belohnung aus

Im Bereich von Herzogenaurach-Hauptendorf sind Anfang März zwei Rotmilane und ein Mäusebussard tot aufgefunden worden. Nun zeigen die Befunde toxikologischer Untersuchungen: Die Tiere starben an Vergiftungen mit Carbofuran. Der gleiche traurige Befund ergibt sich für einen weiteren Rotmilan, der ebenfalls im März in der Nähe von Taufkirchen im Landkreis Erding gefunden wurde.

© Marcus Bosch
Rotmilane werden öfter Opfer von Vergiftungen.

Die illegale Tötung streng geschützter Arten, wie die eines Rotmilans oder Mäusebussards, ist kein Kavaliersdelikt. Solche Straftaten dürfen nicht folgenlos bleiben. Gemeinsam mit der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) rufen wir die Bevölkerung im Umfeld der betroffenen Ortschaften deshalb dazu auf, besonders aufmerksam zu sein und mögliche Beobachtungen umgehend an die zuständigen Behörden zu melden. Das als Insektizid eingesetzte Kontaktgift Carbofuran ist seit 2007 in der EU verboten und stellt auch eine Gefahr für Kinder und Hunde dar.

Beim Gassigehen mit dem Hund entdeckte eine Spaziergängerin Anfang März drei tote Greifvögel bei Herzogenaurach-Hauptendorf und meldete ihre Entdeckung dem Veterinäramt des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Die Ergebnisse der pathologischen und toxikologischen Untersuchungen, die wir in Auftrag des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) daraufhin veranlassten, zeigen nun, dass die beiden Rotmilane und der Mäusebussard an einer Vergiftung mit Carbofuran starben. Einen Mitte März bei Höch in der Nähe von Taufkirchen (Vils) im Landkreis Erding gefundenen Rotmilan ereilte den durchgeführten Untersuchungen zu Folge das gleiche Schicksal.

Wir haben umgehend die Unteren Naturschutzbehörden über die Befunde informiert und in beiden Fällen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ob die verendeten Vögel durch gezielt ausgelegte Giftköder mit dem Carbofuran in Kontakt geraten sind, ist unklar. Fest steht aber: Das nachgewiesene Kontaktgift ist hochtoxisch und in der EU seit 2007 verboten. Es wirkt bereits bei Hautkontakt und stellt deshalb auch für Kinder und Hunde eine enorme Gefahr dar.

Die illegale Tötung von geschützten Arten ist eine Straftat

© Zdenek Tunka
Auch der Mäusebussard ist eine streng geschützte Art, dessen illegale Tötung eine Straftat ist.

Wer geschützte Arten illegal tötet, begeht eine Straftat. Trotzdem ist es oft schwer, solche Taten aufzudecken. Wir und die GLUS hoffen deshalb auf Unterstützung aus der Bevölkerung und appellieren an die Menschen in der Umgebung der Fundorte, besonders aufmerksam zu sein.

Spaziergänger oder Hundehalter, die im betroffenen Raum und andernorts einen vergifteten Köder an Wegen, auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten das unbedingt an die zuständigen Behörden und bei Tatort Natur hier melden. Es ist unser zentrales Anliegen, die Öffentlichkeit zu schützen, die Vergiftungsfälle aufzuklären und Täter von weiteren Taten abzuhalten.

Im Landkreis Erlangen-Höchstadt haben die örtliche Kreisgruppe und engagierte Bürgerinnen und Bürger deshalb sogar eine Belohnung über 3.000 Euro für Hinweise, die zur Überführung des Täters oder der Täterin führen, ausgelobt.

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